Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins „Die Kärntner Volkshochschulen”
1. Geltungsbereich, Leistungsumfang, Schriftform
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins „Die Kärntner Volkshochschulen” gelten für alle Verträge zwischen den Volkshochschulen und ihren TeilnehmerInnen. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen, gelten ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung der jährlich bzw. halbjährlich erscheinenden Programme bzw. der sonstigen Ankündigungen von Veranstaltungen. Darüber hinausgehende ergänzende mündliche Absprachen sind unwirksam. Die KursleiterInnen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
2. Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen „Die Kärntner Volkshochschulen” sind Entgelte und Auslagen zu entrichten. Die Höhe der Entgelte und Auslagen sind bei den jeweiligen Veranstaltungen angegeben bzw. werden bei den Vorbesprechungen vereinbart. Die Kosten für die Lehrbücher und Verbrauchsmaterialien sind in der Regel nicht enthalten. Liegt bei einer Kontrolle keine gültige Anmeldung vor, wird das Kursentgelt zuzüglich eines Bearbeitungszuschlags in Höhe von € 5,- fällig.
Die Anmeldung zu einem Kurs ist unbedingt erforderlich und muss rechtzeitig erfolgen, der Kurs könnte überfüllt sein bzw. wegen mangelnder TeilnehmerInnenzahl abgesagt werden. Der Besuch von Volkshochschulkursen ist an die Einzahlung des Kursbeitrages gebunden. Jede Reservierung (persönlich, schrifltich, telefonisch, online) muss innerhalb einer Woche durch Einzahlung des Kursbeitrags fixiert werden. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, behält sich die Volkshochschule das Recht vor, diese Reservierung zu löschen.
Alle TeilnehmerInnenplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Für die Veranstaltungen der Volkshochschulen sind Höchst- und MindestteilnehmerInnenzahlen vorgegeben. Sollte ein Kurs unterbelegt sein, besteht nach Absprache mit den TeilnehmerInnen und den KursleiterInnen die Möglichkeit einer Stundenkürzung oder Aufzahlung. Kriterium ist die Zahl der tatsächlich angemeldeten TeilnehmerInnen bei Veranstaltungsbeginn. Die Volkshochschulen behalten sich vor, Kurse wegen zu geringer TeilnehmerInnenzahl abzusagen. Die Kursgebühr wird dann in voller Höhe bis spätestens drei Wochen nach Absage rückerstattet. Über den regelmäßigen Besuch (mind. 75% Anwesenheit) einer VHS-Veranstaltung kann eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden, sofern diese bis zum Ende des jeweiligen Semesters beantragt wird. Für jede weitere Ausfertigung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 2,- Euro an.
An den gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt. Kurse in öffentlichen Schulen entfallen auch an schulfreien und schulautonomen Tagen.
3. Stornobedingungen
Jede Anmeldung (persönlich, per Telefon, per Internet, per Schriftverkehr) ist verbindlich! Ummeldung und Rücktritt sind nur persönlich (im Büro der Volkshochschule) oder schriftlich möglich. Alle Kurse können nur 10 Kalendertage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Nach dieser Frist wird eine 50-prozentige Stornogebühr verrechnet.
Bei Storno ab dem Tag des Kursbeginns bzw. bei Nicht-Teilnahme an einem Kurs wird der gesamte Kursbeitrag fällig. Der gebuchte Platz wird bis Kursende für Sie freigehalten. Die Stornogebühr entfällt, wenn Sie einen/eine ErsatzteilnehmerIn anmelden, der/die den Kurs bzw. die Veranstaltung besucht und den Kursbeitrag bezahlt.
Für Buchungen im Fernabsatz (insbesondere über Internet oder E-Mail) steht den KursteilnehmerInnen als KonsumentInnen im Sinn des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (exklusive Samstage) zu, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Kurs oder die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser sieben Werktage beginnt.
Bei Nichtzustandekommen eines Kurses wird die Gebühr in voller Höhe bis spätestens drei Wochen nach Absage des Kurses rückerstattet (Rückzahlung nur gegen Vorlage des Originalbelegs möglich!)
Keine Rückzahlung bzw. Reduktion des Kurspreises wird gewährt bei:
Zusammenlegung von Kursen
verspäteter Anmeldung von TeilnehmerInnen
vorzeitigem Ausscheiden
Versäumen von Kursstunden
KursleiterInnenwechsel
Änderung des Kurstages, Kursortes
Bei Rücktritt von einer Prüfung werden entrichtete Prüfungsgebühren nicht erstattet.
4. Haftung
Die Kärntner Volkshochschulen behalten sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor. Kann eine Veranstaltung der Volkshochschulen infolge höherer Gewalt nicht stattfinden, so ist jegliche Haftung der VHS ausgeschlossen. Bei Ausfall einer Veranstaltung aus anderen Gründen, insbesondere bei Erkrankung des/der DozentenIn, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der Kursgebühr. Die VHS haftet nicht, wenn ein/e TeilnehmerIn bei einer Veranstaltung oder auf dem Weg zu und von der Veranstaltungsstätte einen Unfall oder Schaden (z. B. durch Abhandenkommen privater Gegenstände, durch Verschmutzung von Kleidung, durch fahrlässige Nebenpflichtverletzungen durch den/die DozentenIn) erleidet. Die Haftung des Vereins „Die Kärntner Volkshochschulen” ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dem/der geschädigten TeilnehmerIn ein unmittelbarer Anspruch gegenüber einem Dritten zusteht.
Bei EDV-Kursen wird für Hard- und Software-Fehler keine Haftung übernommen. Die Haftung des Vereins „Die Kärntner Volkshochschulen” bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wird durch diese Klausel nicht berührt.
5. Urheberschutz
Aus urheberrechtlichen Gründen sind das Fotografieren, das Filmen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf keine Weise vervielfältigt werden.
6. Reisen
„Die Kärntner Volkshochschulen“ veranstalten Reisen ausschließlich in Kooperation mit konzessionierten Reiseveranstaltern.
7. Hausordnung
Die TeilnehmerInnen haben die Hausordnungen und Sicherheitsvorschriften für die Gebäude, in denen die Veranstaltungen der Volkshochschulen stattfinden, zu befolgen. Für Beschädigungen muss Ersatz geleistet werden.
8. Datenschutz
Laut § 22 des Datensschutzgesetzes informieren wir Sie darüber, dass Ihre Daten für die TeilnehmerInnenkartei der Volkshochschule gespeichert werden. Sie werden ausschließlich für interne Verwaltungsabläufe verwendet und streng vertraulich behandelt. Adressen und Telefonnummern von KursleiterInnen und TeilnehmerInnen werden nur im begründeten Einzelfall und mit deren Erlaubnis weiter gegeben.



